Unsere AGB’s für folgende Mietsachen
Motorboot, Ruderboot, Tretboot, Tischtennisplatte, Volleyball, Fahrrad, Federball
Ausgabe der Mietsachen, Zahlung des Mietpreises
• Die Vermietung unser Mietsachen erfolgt nur an Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Für die Vermietung von Booten muss der Mieter das 18. Lebensjahr vollendet haben.
• Die Mietpreise sind vor dem Erhalt der Mietsache zu entrichten.
Haftung des Mieters
• Der Mieter haftet für jegliche schuldhafte Beschädigung der Mietsache, sowie schuldhaft verursachte Personenschäden welche durch den Mieter mit der Mietsache in Nutzungsverbindung gebracht worden.
• Während der Vermietung ist der Mieter für die Mietsache verantwortlich!
• Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden, damit diese schnellstens behoben werden können.
• Bei Unfällen oder Beschädigungen an der Mietsache, hat der Mieter dem Vermieter bei Rückgabe der Mietsache über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage eines Berichtes / Skizze zu unterrichten.
• Bei Verlust oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter.
Haftung des Vermieters
• Der Vermieter haftet für Schäden an der Mietsache, sowie Personenschäden insofern er Sie durch nachgewiesenes schuldhaftes Verhalten verursacht hat.
• Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verlust von privaten Gegenständen oder Geräten welche im Zusammenhang mit der Mietsache mitgeführt werden.
Allgemeines Verhalten, Aufsichtspflicht
Allgemein:
• Der Bootssteg und die Boote des Bootsverleihs, sind nur nach Aufforderung des Vermieters bzw. für Ihn tätige Personen zu Betreten und auf eigene Gefahr!
• Anweisungen vom Vermieter bzw. für ihn tätiger Personen ist Folge zu leisten.
• Vermeiden Sie Verschmutzungen der Saale und sonstige Gewässer, der Grünanlagen des Stadtbalkons Weißenfels und sonstigen Grünanlagen, des Waldes und der Wiesen durch Abfälle und Müll.
• Angeln, offene Feuer und wildes Zelten ohne Berechtigung sind verboten.
• Ein sachgemäßer Umgang mit den Mietsachen ist verpflichtend!
Boote:
• Stege und Uferbereiche sind nur nach Aufforderung zu betreten! Baden vom Ufer bzw. von den Stegen sowie Booten ist nicht gestattet. Andernfalls wird keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen.
• Alkoholverbot vor und während der Nutzung der Boote entspricht den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.
• Der Mieter hat während der Nutzung der Boote auf alle behördlichen Anordnungen oder Hinweise, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu achten.
• Der Mieter verpflichtet sich, das angemietete Boot nur von Personen, die älter als 16 Jahre sind, führen zu lassen. Die maximale zugelassene Personenzahl für das Boot darf nicht überschritten werden.
• Halten Sie einen Mindestabstand von 15m zu Wehren.
• Kinder müssen eine geeignete Schwimmweste tragen.
• Nichtschwimmer müssen sich beim Vermieter melden und einen Rettungsring mitnehmen.
• Das tragen von Schwimmwesten vor Fahrtbeginn ist Pflicht.
• Schifffahrten und Fähren haben grundsätzlich Vorfahrt!
• Die Boote dürfen nur auf der Saale benutzt werden.
• Bei der Nutzung von Saaleschleusen mit den Motorbooten ist den Anweisungen und Regeln der Schleusen Folge zu leisten.
• Ruder- und Tretboote dürfen die Schleusen nicht benutzen.
Fahrräder:
• Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVo).
Anerkennung der AGB
• Mit der Unterschrift des Mietvertrages für die Mietsache werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.