AGB’s

Unsere AGB’s für folgende Mietsachen

Motorboot, Ruderboot, Tretboot, Tischtennisplatte, Volleyball, Fahrrad, Federball

Ausgabe der Mietsachen, Zahlung des Mietpreises
•    Die Vermietung unser Mietsachen erfolgt nur an Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Für die Vermietung von Booten muss der Mieter das 18. Lebensjahr vollendet haben.
•    Die Mietpreise sind vor dem Erhalt der Mietsache zu entrichten.

Haftung des Mieters
•    Der Mieter haftet für jegliche schuldhafte Beschädigung der Mietsache, sowie schuldhaft verursachte Personenschäden welche durch den Mieter mit der Mietsache in Nutzungsverbindung gebracht worden.
•    Während der Vermietung ist der Mieter für die Mietsache verantwortlich!
•    Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden, damit diese schnellstens behoben werden können.
•    Bei Unfällen oder Beschädigungen an der Mietsache, hat der Mieter dem Vermieter bei Rückgabe der Mietsache über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage eines Berichtes / Skizze zu unterrichten.
•    Bei Verlust oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter.

Haftung des Vermieters
•    Der Vermieter haftet für Schäden an der Mietsache, sowie Personenschäden insofern er Sie durch nachgewiesenes schuldhaftes Verhalten verursacht hat.
•    Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verlust von privaten Gegenständen oder Geräten welche im Zusammenhang mit der Mietsache mitgeführt werden.

Allgemeines Verhalten, Aufsichtspflicht
Allgemein:
•    Der Bootssteg und die Boote des Bootsverleihs, sind nur nach Aufforderung des Vermieters bzw. für Ihn tätige Personen zu Betreten und auf eigene Gefahr!
•    Anweisungen vom Vermieter bzw. für ihn tätiger Personen ist Folge zu leisten.
•    Vermeiden Sie Verschmutzungen der Saale und sonstige Gewässer, der Grünanlagen des Stadtbalkons Weißenfels und sonstigen Grünanlagen, des Waldes und der Wiesen durch Abfälle und Müll.
•    Angeln, offene Feuer und wildes Zelten ohne Berechtigung sind verboten.
•    Ein sachgemäßer Umgang mit den Mietsachen ist verpflichtend!
Boote:
•    Stege und Uferbereiche sind nur nach Aufforderung zu betreten! Baden vom Ufer bzw. von den Stegen sowie Booten ist nicht gestattet. Andernfalls wird keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen.
•    Alkoholverbot vor und während der Nutzung der Boote entspricht den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.
•    Der Mieter hat während der Nutzung der Boote auf alle behördlichen Anordnungen oder Hinweise, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu achten.
•    Der Mieter verpflichtet sich, das angemietete Boot nur von Personen, die älter als 16 Jahre sind, führen zu lassen. Die maximale zugelassene Personenzahl für das Boot darf nicht überschritten werden.
•    Halten Sie einen Mindestabstand von 15m zu Wehren.
•    Kinder müssen eine geeignete Schwimmweste tragen.
•    Nichtschwimmer müssen sich beim Vermieter melden und einen Rettungsring mitnehmen.
•    Das tragen von Schwimmwesten vor Fahrtbeginn ist Pflicht.
•    Schifffahrten und Fähren haben grundsätzlich Vorfahrt!
•    Die Boote dürfen nur auf der Saale benutzt werden.
•    Bei der Nutzung von Saaleschleusen mit den Motorbooten ist den Anweisungen und Regeln der Schleusen Folge zu leisten.
•    Ruder- und Tretboote dürfen die Schleusen nicht benutzen.
Fahrräder:
•    Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVo).

Anerkennung der AGB
•    Mit der Unterschrift des Mietvertrages für die Mietsache werden die  Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.